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Der Insider
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So ein Mist! Der Seesack ist weg :-(

Verlust und Verspätung von Seesack oder Tasche haben zugenommen. Kommt das Gepäck verspätet am Reiseziel an, geben sich Flugunternehmen meist kulant. Verschwinden Gepäckstücke auf Nimmerwiedersehen, wird von den Airlines jedoch das knauserige Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 angewendet. Es soll vom Montrealer Abkommen abgelöst werden, das weitaus höhere Entschädigungen vorsieht.

Insider-Tipp:
Jedes Gepäckstück mit Namens- und Adressschild kennzeichnen. Wichtige Dokumente oder Medikamente bei sich tragen! Taschen etc. absperren. Falls die Schlösser nicht funktionieren, einen festen Gurt um das Gepäckstück binden. Alle alten Anhänger von früheren Reisen entfernen. Zu viele Anhänger sind verwirrend.

Fluggesellschaften sind zum Schadenersatz verpflichtet, aber dazu müssen die Ansprüche in korrekter Form geltend gemacht werden. Generell gilt: Den Schaden sofort melden - am besten noch am Flughafen. Denn innerhalb einer Woche erlischen alle Ansprüche.

Anwalt-Tipps:
Flugreisende haben nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nur beschränkten Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes oder verspätet angekommenes Fluggepäck. Solche Ersatzansprüche unterlägen generell den einschränkenden Bestimmungen des international geltenden Warschauer Abkommens über die Haftung von Fluggesellschaften, heißt es in dem Urteil. Danach werde zum Beispiel verlorenes Gepäck im Regelfall nur nach Gewicht berechnet und mit einem Höchstbetrag von umgerechnet 27 Euro pro Kilo ersetzt (Az: 29 C 2166/00-46). AG Frankfurt (Az: 29 C 2166/00-46)

Für Fluggepäck wird auf die in den internationalen Abkommen (Art. 26 des Warschauer Abkommens für Fluggepäck) und gesetzlichen Bestimmungen (Art. 12 der Anlage zu §§ 664 ff. HGB für Seegepäck) enthaltenen Ausschlussfristen hingewiesen.

Wenn schon am Gepäckband auffällt, dass der Seesack fehlt oder kaputt ist, muss dies sofort am Gepäckschalter gemeldet werden. Dazu werden das Ticket und der Gepäckaufkleber benötigt. Ist der Schalter nicht besetzt, sollte ein Zeuge gesucht werden, der den Schaden vor Ort bestätigt. Das kann auch ein Passagier sein. Auf keinen Fall sollte beschädigtes Gepäck weggeworfen werden. Einige Fluggesellschaften lassen das Stück nämlich abholen, um den Schaden von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen.

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Die Lufthansa betreibt einen weltweiten Suchdienst. Gefundene Gepäckstücke werden nach drei Tagen geöffnet und auf Adressen kontrolliert. Der Inhalt wird aufgelistet und in einen zentralen Suchcomputer in Atlanta (USA) eingegeben. Die Fluggesellschaft befördert jährlich rund 80 Millionen Gepäckstücke. Verloren gehen davon tatsächlich 0,3 Prozent, nur 0,02 Prozent können nicht zugeordnet werden. Die meisten Fluggesellschaften zahlen dann ein Überbrückungsgeld. Bleibt der Koffer verschwunden, werden nach dem Warschauer Abkommen ca 25 Euro pro Kilo erstattet.

Hapag-Lloyd beförderte im vergangenen Jahr 6,8 Millionen Gepäckstücke, wovon 9.780 zu spät und 51 nie am Flugziel ankamen. Mit Lufthansa landen etwa 150 000 der rund 40 Millionen Fluggäste ohne Gepäck. 95 Prozent der Koffer jedoch tauchen innerhalb von fünf Tagen wieder auf.

Dass die meisten der auf Abwege geratenen Gepäckstücke wieder aufgespürt werden, ist dem Melde- und Suchsystem (World Tracer) mit Sitz in Atlanta zu verdanken. Rund 100 Fluggesellschaften suchen mit dieser Organisation äußerst effizient herumirrendes Gepäck. Jeder Koffer, der als verloren gemeldet wird, erhält eine Nummer, Merkmale werden verglichen.

Die Fluggesellschaften bemühen sich aber auch, den gepäcklosen Passagieren das Leben erträglich zu machen. So bekommen bei Air France Passagiere für verspätetes Gepäck je nach Klasse und Flugziel zwischen 250 und 750 Euro. Oder die Passagiere können sich wegen dieses Notfalls erstandene Kleidungsstücke zu 50 und Toilettenartikel zu 100 Prozent zurückerstatten lassen. Lufthansakunden erhalten bis zu 250 Euro Vorschuss, der auf spätere Ansprüche angerechnet wird. Findet sich der Koffer wieder, werden Toilettenartikel zu 100 und Kleidungsstück zu 50 Prozent ersetzt.

Bei LTU werden pro Tag und Koffer 50 Euro vergütet (maximal 200), bei Delta Air Lines sind es täglich 25 Dollar. Fast alle Fluggesellschaften pflegen den Grundsatz: individuelle Probleme, individuelle Lösungen. So bezahlt Condor ein der Situation angebrachtes Handgeld, wenn der Koffer zu lange auf der Strecke bleibt. Auch beim Ferienflieger werden Toilettenartikel zu 100 und Kleider zu 50 Prozent zurückerstattet.

Taucht der Koffer trotz World Tracer nie wieder auf, oder hat er Totalschaden erlitten, so greifen die meisten Gesellschaften auf das Warschauer Abkommen zurück. Demnach werden bescheidene 20 Dollar per Kilo entschädigt. Es ist somit ratsam, wertvolle Gegenstände generell nicht in den Koffer zu packen. Oder man entscheidet sich für eine Versicherung. Bei Elvia beispielsweise kostet eine zehntägige Reisegepäckversicherung (Vertragssumme 1.500 Euro) 15 Euro.

Der von Airlines bezahlte Entschädigungsansatz soll jedoch bald nach oben korrigiert werden. Das Warschauer Abkommen wird durch das sogenannte Montrealer Abkommen ersetzt werden, das rund 1.350 Dollar pro Person für verlorenes Gepäck vorsieht. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) in Montreal rechnet damit, dass das Abkommen demnächst ratifiziert wird.

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