Der Insider

Unklare 90 Tage Überzugsregelung
16.08.2013

Sehr geehrter Herr Hüseyin Gazi Cosan,

vielen Dank für das kurze Gespräch, das wir Anfang des Jahres - vermittelt durch Hasan Kaçmaz - auf dem Türkei-Stand während der BOOT in Düsseldorf führen konnten. Dabei ging es um das verabschiedet 90-Tage Gesetz.

Ich hatte erläutert, dass für viele ältere, meist pensionierte Segler, dieses Gesetz die bedauerliche Konsequenz hat, die guten türkischen Marinas und das Land verlassen zu müssen. Und das, obwohl sie meist über mehr Einkommen in Form von Renten und Rücklagen verfügen als jüngere Leute. Und damit auch mehr Geld ausgeben und im Land lassen können.

Diese Gruppe lässt ihre Yachten meist mit einem 4- bis 5-Monate-Vertrag während der Wintermonate in einer Marina liegen, um denn im Frühjahr los zu segeln. Entwder die Küste hinauf bis nach Istanbul, das andere Jahr die Küste hinunter bis nach Kemer, Alanya oder Mersin.

Während dieser Reisezeit benötigen sie keinen Liegeplatz in einer Marina. Sie leben an Bord, wandern von Hafen zu Hafen, von Marina zu Marina, von Bucht zu Bucht und geben viel Geld aus - in kleinen und großen Läden, Restaurants, Supermärkten, Einkaufszentren und Werkstätten. Im Herbst - oft erst nach 6 oder 7 Monaten - geben sie ihre Yacht wieder in die Obhut einer anderen Marina an einem anderen Küstenabschnitt, und fahren für die Winterzeit in ihr Heimatland zurück.

Wir schätzen diese Gruppe auf ca. 8000 ausländische Yachten mit meist zwei Personen, also ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor, denn sie verfügen über Geld und geben es unterwegs auch aus.

Die türkeibegeisterten Mitglieder dieser Gruppe werden durch das neue Gesetz hart getroffen. Sie müssen nach 90 Tagen die Türkei verlassen und können erst wieder zurück kommen, wenn weitere 90 Tage vergangen sind. Dann ist es meist September oder Oktober und die Saison ist zu Ende.

Ich habe einige Gespräche mit diesen Seglern geführt und sie alle haben gesagt: So leid uns das tut, dann verlassen wir die Türkei und gehen nach nach Kroatien, Italien oder Spanien zurück.

Wenn Sie diese Menschen, die ja auch wichtige Meinungsbildner sind, nicht verlieren wollen, sollten Sie überlegen, ob Sie für diese Gruppe der Langzeitsegler und Rentner nicht eine andere Regel einführen könnten. Zum Beispiel die Idee, die Aufenthaltszeit an die 1-jährige Laufzeit des Transitlogs für die Yacht zu koppeln. Das wäre eine unbürokratische Kompromisslösung mit der diese wertvolle Gruppe bleiben und sich uneingeschränkt bewegen könnte.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Gedanken aufnehmen und verwirklichen könnten, und bedanke mich im Namen aller Betroffenen für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen U.H.

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