Kleiner Grenzverkehr: Segeln zwischen Türkei und Griechenland 12.8.2005
Das genaue Procedere des Einklarierens in beiden Ländern wird hier im Detail beschrieben. Mit diesen neuen Regeln sind alle früher beschriebenen Regeln außer Kraft gesetzt.
Die neuen Regeln seit Anfang 2004 in Griechenland:
Seit 2000 mussten Sportfahrzeuge von mehr als 7 m Länge (nach dem Gesetz 2743/1999, Artikel 11) ungeachtet ihrer Flagge (sofern sie nicht ihren ständigen Liegeplatz in Griechenland haben), bei Einreise ins Land eine Einreise-Sondersteuer bezahlen. Dabei wurde kein Unterschied zwischen privater und kommerzieller Yacht - also Charteryacht - gemacht. Es war auch egal, ob die Yacht aus EU-Mitgliedsländern, Zollunion-Ländern - also zum Beispiel aus der Türkei- oder aus einem anderen Ländern kam: für alle Yachten galten die gleichen Regeln.
DIESE LEIDIGE EINREISESTEUER WURDE ENDE 2003 ABGESCHAFFT! :-)
Bei der Einreise muss die gelbe Q-Flagge in der Backbordsaling und die griechische Gastlandflagge in der Steuerbordsaling gesetzt sein. Gleich nach dem Festmachen geht der Skipper mit den Schiffspapieren und den Reisepässen der Crew der Reihe nach zu folgenden Behörden:
Beim Zoll fragt man nach Waffen an Bord, dem Schiffsinventar, wieviel Treibstoff an Bord ist und wieviel Spirituosen und Zigaretten. Unter Umständen kommt ein Zöllner mit zum Schiff, um sich alles zeigen zu lassen. Er stellt ein Papier aus, auf dem vermerkt ist, dass die Zollkontrolle erledigt ist.
Als nächstes werden die Pässe der Crew durch die Passpolizei geprüft - bei Bürgern eines EU-Landes wird nicht mehr gestempelt. Aber Crewlisten müssen abgegeben werden.
Bei der Hafenpolizei wird ein sogenanntes Private Pleasure Maritime Traffic Document ausgestellt, in das vom Hafenamt jeder Hafenbesuch eingetragen werden muss. Für dieses Dokument sind Gebühren in Höhe von ca 30 Euro zu zahlen. Dieses Dokument muss bei Ausreise nicht abgegeben werden, da es bei der nächsten Einreise noch gültig ist.
Bei der Hafenpolizei wird gleichzeitig die Einreise-Sondersteuer bezahlt. Sie beträgt ca. 6 Euro pro Meter Schiffslänge (LüA). Unbedingt eine Quittung geben lassen und diese aufheben. Sind alle Formalitäten erledigt, kann eine Privatyacht oder eine Charteryacht (auch mit z.B. türkischer Flagge) in griechischen Gewässern kreuzen.
Mehrmaliges Hin- und Hersegeln zwischen griechischer und türkischer Küste lohnt aber nicht, da bei jedem Aus- und wieder Einreisen der gleiche Kostenaufwand auf beiden Seiten erneut erfolgt ist und in Griechenland die 6 EUR pro Längenmeter jedes Mal neu erhoben werden.
Als gute Kombination für einen 2-Wochentörn empfiehlt sich folgende Törnstrategie: die erste Woche an der türkischen Küste hinauf kreuzen und in der zweiten Woche über die griechischen Inseln wieder hinunter. Oder umgekehrt.
Die neuen Regeln in der Türkei:
Einreise über See Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer (12-sm-Zone, in der Ägäis auf 6 sm eingeschränkt) ist auf direktem Weg ein Port of Entry anzusteuern. Man setzt die türkische Gastlandflagge und die gelbe Flagge Q. Zum Einklarieren sind folgende Stellen aufzusuchen:
Die Passpolizei kontrolliert die Reisepässe und stempelt sie mit dem Einreisedatum. Nach Vorlage der Schiffspapiere (Internationaler Bootsschein für Wassersportfahrzeuge o.ä.), einer Crewliste aller an Bord befindlichen Personen mit Geburtsdatum, Nationalität und Passnummer, des Sportboot- oder Motorbootführerscheins etc. erhält man beim Zoll das Transitlog (TÜRK LIMANLARI YAT KAYIT BELGESI). Das Formular für das Transitlog ist beim Hafenamt oder bei einer Yachtagentur für 30 US-Dollar zu bekommen.
Das genaue Procedere des Einklarierens in der Türkei wird hier im Detail beschrieben. Mit diesen neuen Regeln sind alle früheren Regeln außer Kraft gesetzt.
Privatyachten mit Eigner an Bord zahlen eine Transitloggebühr von 30 US-$.
Die Yacht kann 2 Jahre im Land bleiben, Eigner und Crew 3 Monate (Verlängerung um jeweils weitere 3 Monate ist bei der Passpolizei vor Ablauf der Frist zu beantragen); das Transitlog gilt 12 Monate, vorausgesetzt die Yacht verlässt das Land nicht. Eine Yacht kann sogar bis zu 5 Jahren im Land bleiben, wenn sie ihren Liegeplatzhafen mindestens einmal alle 2 Jahre verlässt. Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Aufenthaltsdauer für die Yacht vom Tourismusministerium um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Privatyachten ohne Eigner an Bord zahlen eine Transitloggebühr von 50 US-$. Die Yacht kann ebenfalls 2 Jahre im Land bleiben, die Crew 3 Monate (Verlängerung und Gültigkeit wie oben). Das Transitlog gilt jeweils ein Jahr.
Ausländische Charteryachten z.B. aus Griechenland, die für die Dauer eines Törns in die Türkei einreisen, können in der Türkei segeln und zahlen 30 EUR für das Transitlog zuzüglich 30 YTL (neue türkische Lira) bei 0-50 GRT. Ist die Yacht größer als 50 GRT dann beträgt die Zusatzgebühr 40 YTL. Achtung: In manchen türkischen Häfen werden die bestehenden Regeln anders ausgelegt und die Hafenmeister schicken Charteryachten unter griechischer Flaggen nach Griechenland zurück. Man erkundige sich vorher bei seiner Charterbaisis. Das Procedere des Einklarierens:
Unmittelbar nach dem Festmachen begibt sich der Eigner bzw. Skipper mit den Schiffspapieren und den Pässen der Crew ins Zollgebiet und kauft dort ein Transitlog für ausländische Yachten (Yabanci Bayrakli Yatlar için), kenntlich gemacht mit einem gelben Balken im Kopf. In dieses Formular sind detaillierte Angaben über das Schiff, die Versicherung, den Eigner, den Skipper, die Crew und die geplante Route (alle Häfen angeben) einzutragen.
Dann müssen drei Behördenstationen besucht werden: Als erstes die Gesundheitspolizei (Haus mit gelber Flagge am Hafen). Dort wird das Transitlog abgestempelt und Namen und Daten der Yacht in ein Journal eingetragen. Bei der Passpolizei werden die Pässe abgestempelt. Der Zoll verlangt eine ausgefüllte Inventarliste, die Bestandteil des Transitlogs wird. Passpolizei und Zoll stempeln das Transitlog ebenfalls. Nach diesem Procedere kann sich die Crew frei an Land bewegen. Die gelbe Flagge muss eingeholt werden.
Wenn die Reise an der türkischen Küste fortgesetzt werden soll, begibt sich der Skipper mit dem Transitlog zum Hafenmeister. Dieser bestätigt die im Transitlog eingetragene Route durch Abstempeln und erhebt eine Bearbeitungsgebühr zwischen ca. 2 bis 4 YTL (neue türkische Lira) je nach Größe der Yacht und Länge der vorgesehenen Route.
Mit dem vom Hafenmeister abgestempelten Transitlog kann die Yacht nun bis zu einem Jahr unbegrenzt in türkischen Gewässern segeln (Achtung: die Crew muss nach drei Monaten ihre Aufenthaltsberechtigung verlängern). Das Transitlog ist auf Verlangen bei Hafenämtern, in Marinas und der Küstenwache vorzulegen. Änderungen der Crew und der Route sind vom nächstgelegenen Hafenmeister in der dafür vorgesehenen Rubrik bestätigen zu lassen.
In den folgenden vier Fällen wird der Transitlog vor Ablauf eines Jahres ungültig:
1. Wenn die Yacht die Türkei verlässt
2. Wenn sie verkauft wird
3. Wenn die Charterfahrt zu Ende ist
4. Bei Verlust des Transitlogs
Kommt die Yacht aus dem Ausland wieder ins Land, muss ein neues Transitlog gekauft werden.
Verlässt der Eigner die Türkei und die Yacht bleibt im Land (auf einer Werft oder in einer Marina), so bleibt das Transitlog 1 Jahr lang gültig. Es wird der Marina bzw. Werft übergeben und bei Rückkunft des Eigners diesem wieder ausgehändigt. Ist die Jahresgültigkeitsfrist überzogen, muss ein neues Transitlog erworben werdne.
Weil das Einklarieren unter Umständen zeit- und nervenaufreibend ist, bieten Yachtservice-Agenturen in den Port of Entries ihre Hilfe an. Diese umfasst den gesamten Einklarierungsprozess einschl. aller erforderlichen Gänge zu Arzt, Polizei, Zoll und Hafenmeister. Vorteil: das spart Zeit, kostet aber Servicegebühren.
Crews, die in der Türkei chartern, haben mit Behördengängen in der Regel nichts zu tun. Sie bekommen von der Charterbasis gleichzeitig mit der Yacht das Transitlog übergeben und können nach dem Einchecken sogleich los segeln.
Ausreise über See aus türkischen Gewässern. Die Ausreise muss ebenfalls über einen Port of Entry erfolgen. Das Transitlog ist abzugeben, die Pässe werden mit dem Ausreisedatum gestempelt.
Flaggenführung. Türkei und Griechenland reagieren empfindlich, wenn die Gastlandflagge erst im Hafen gewechselt wird, wenn sie im Verhältnis zur Yacht viel zu klein oder bis zur Unkenntlichkeit abgenutzt ist. Die Nationale sollte nicht höher als die türkische Gastlandflagge gesetzt werden, also statt auf dem Besanmasttopp besser beispielsweise am Flaggenstock oder am Achterstag.
Führerscheine. Der Skipper einer Yacht muss einen Befähigungsnachweis gemäß den Bestimmungen des Heimatlandes für den entsprechenden Fahrtbereich besitzen (Bootsführerschein See). Allerdings muss der DSV die Einschränkung "nur auf deutsches Seerevier" aus seinem Schein streichen, da in der Türkei ein Fall bekannt wurde, bei dem ein Gericht in Ayvalik deshalb den Schein nicht anerkannte und den Eigner zu einer Strafe verurteilte.
Versicherungspflicht. Auf dem türkischen Transitlog ist der Name der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist und die Versicherungsnummer einzutragen.
Währung. Die nationale Währungseinheit ist die Türkische Lira (YTL). Wegen der schwankenden Inflation werden die Gebühren in Marinas jedoch auf der Basis von US-Dollar bzw. EURO berechnet, die Gebühren für das Transitlog auf US-Dollar-Basis.
Crewwechsel, Verchartern
Eine gewerbliche Nutzung der Yacht ohne Charterlizenz ist verboten.
Ausländische Yachten mit Charterlizenz können unbegrenzt oft ihre Crews wechseln. Dabei ist jedes Mal ein neues Transitlog fällig.
Wenn der Eigner an Bord seiner privaten Yacht ist, können zweimal im Jahr Crews gewechselt werden, es sei denn es handelt sich um Familienmitglieder.
Wenn eine Privatyacht mehrere Eigner hat oder einem Club oder Verein gehört, der sie seinen Mitgliedern zeitweilig überlässt, dürfen pro Jahr maximal vier Eigner bzw. Club- oder Vereinsmitglieder mit der Yacht fahren. Es ist erlaubt, neben den Familienmitgliedern der Eigner auch ausländische Gäste für Törns, Sport- oder Urlaubsreisen an Bord zu nehmen, allerdings unter der Voraussetzung, dass hierfür kein Geld genommen wird.
Länderwechsel Beim Wechsel zwischen der Türkei und Griechenland oder umgekehrt besteht für eine Privatyacht, deren Eigner an Bord ist, keinerlei Einschränkung, wenn ordnungsgemäß aus- und einklariert wird.
Kommt eine private Yacht aus Griechenland, deren Eigner nicht an Bord ist, so ist eine erhöhte Transitlog-Gebühr von 50 Dollar zu bezahlen (siehe oben).
Für eine griechische Charteryacht unter griechischer Flagge von Griechenland kommend gilt folgende Regel (anstatt der früher üblichen 250 $): Der Skipper kauft ein Transitlog für 30 $ beim Hafenamt. Dies wird von Passpolizei, Zoll, Hafenamt und Doktor abgestempelt. Beim Hafenamt zahlt man außerdem pro Person 10 $ und je nach Netton eine sogenannte Leuchtturmgebühr. Bis 9,9 Net-Ton keine, ab 10 Net-Ton pro anzulaufendem Hafen 5,80 YTL (neue türk. Lira; Kurs zur Zeit ca 1 EUR:1,8 YTL), bei drei Häfen, 3 x 5,80 = 17,40 YTL. Damit kann man von türk. Hafen zu türk. Hafen und von Bucht zu Bucht segeln. Achtung: In manchen türkischen Häfen werden die Regeln anders ausgelegt und Charteryachten nach Griechenland zurück geschickt. Man erkundige sich vorher bei seiner Charterbasis.
Geht es zurück nach GR wird das Prozedere rückwärts abgespult: Passpolizei, Zoll, Doktor und Hafenamt. Dort noch mal 10 $ pro Person - fertig. Die Regeln für die Leuchtturmgebühr können von Hafen zu Hafen anders sein. Manchmal wird eine Pauschale erhoben, manchmal pro Person gerechnet.
Achtung: Sowohl von der Türkei als auch von Griechenland werden die Regeln immer mal wieder geändert. Was heute gültig ist, kann morgen schon wieder ganz anders sein. Wer ganz sicher gehen will, erkundige sich vor dem Törn über den aktuellen Stand und entscheide sich für einen Törn entweder in der Türkei oder in Griechenland und vermeide den Grenzübertritt. Die Charterunternehmen wissen, ob und wo Länderwechsel aktuell problemlos möglich ist.