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Antwort auf die Frage: Muss ich offiziell ein- und ausklarieren? 30.08.2013 Wir waren vor drei Wochen auf Karpathos. Dort lagen wir vor Anker als uns ein Fischerboot mit voller Wucht in den Bug unserer Yacht donnerte und den Bugkorb zertrümmerte. Nur so viel zu Ihrer Frage. Hätten wir's wie viele Skipper gemacht, die immer noch glauben ohne das offizielle Ein- und Ausklarierungs-Prozedere, sprich ohne Transitlog und Versicherungsnachweis, zwischen Türkei und Griechenland hin und her zu segeln, dann hätten wir ganz sicher ein Problem gehabt. Die Portpolice hätte uns weder das Protokoll für die Versicherung gegeben noch sonst geholfen. Sondern die Yacht möglicherweise wegen illegaler Einreise an die Kette gelegt. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen ohne offizielles Aus- und Einklarieren zu fahren. Ich rate dringend davon ab.
"Eine Yacht könnte nicht nur wegen illegaler Einreise an die Kette gelegt werden, sondern u. U. auch wegen eines Unfalls selbst. Denn zumindest in GR gilt grundsätzlich, dass nach einer Havarie, auch einem Auflaufen z. B. auf ein Riff, die zu einer Seeuntüchtigkeit des Boots führen könnte und die den Behörden zur Kenntnis gelangt, erst ein amtlich zugelassener Sachverständiger gerufen werden muß, der die Seetüchtigkeit bestätigt. Das gilt übrigens auch nach einer Reparatur z. B. am Rumpf oder der Schraube. |
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