Der Insider

Antwort auf die Frage: Muss ich offiziell ein- und ausklarieren?
30.08.2013

Wir waren vor drei Wochen auf Karpathos. Dort lagen wir vor Anker als uns ein Fischerboot mit voller Wucht in den Bug unserer Yacht donnerte und den Bugkorb zertrümmerte. Nur so viel zu Ihrer Frage.

Hätten wir's wie viele Skipper gemacht, die immer noch glauben ohne das offizielle Ein- und Ausklarierungs-Prozedere, sprich ohne Transitlog und Versicherungsnachweis, zwischen Türkei und Griechenland hin und her zu segeln, dann hätten wir ganz sicher ein Problem gehabt. Die Portpolice hätte uns weder das Protokoll für die Versicherung gegeben noch sonst geholfen. Sondern die Yacht möglicherweise wegen illegaler Einreise an die Kette gelegt.

Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen ohne offizielles Aus- und Einklarieren zu fahren. Ich rate dringend davon ab.


In Marmaris zahlten wir für's Ausklarieren EUR 200 in Marmaris mit Plfichtagenten, 185 EUR in Rhodos für Einklarieren mit Liegeplatzreservierung in Mandrake (druch Agentur), in Symi klarierten wir selbst aus, das kostet nur die Hafengebühr von EUR 6,85 und in Bozburun zahlten wir EUR 85 für's Einklarieren wieder an einen Pflichtagenten.

Zum Thema ein wichtiger Hinweis von Rechtsanwalt Achim Rollhäuser aus Athen:

"Eine Yacht könnte nicht nur wegen illegaler Einreise an die Kette gelegt werden, sondern u. U. auch wegen eines Unfalls selbst. Denn zumindest in GR gilt grundsätzlich, dass nach einer Havarie, auch einem Auflaufen z. B. auf ein Riff, die zu einer Seeuntüchtigkeit des Boots führen könnte und die den Behörden zur Kenntnis gelangt, erst ein amtlich zugelassener Sachverständiger gerufen werden muß, der die Seetüchtigkeit bestätigt. Das gilt übrigens auch nach einer Reparatur z. B. am Rumpf oder der Schraube.

Das kann u. U. teuer werden, z. B. wenn der Sachverständige (SV) von woanders anreisen muß. Es gibt Fälle, wo die Eigner für den SV 600 € und für seine Anreise weitere Hunderte von Euro berappen mußten, da er mit dem Flugzeug oder von einer benachbarten Insel mit einem Bootstaxi kommen musste.

Es wäre doch ärgerlich, wenn man, obwohl schuldlos, schließlich selbst auf den Kosten hängen bleibt, nur weil man nicht ordnungsgemäß eingereist ist und der Unfallgegner das ausnutzt. Auch aus diesem Grund würde ich mich der Empfehlung anschließen wollen, das Aus- und Einklarieren zu beachten, auch wenn's nicht ganz billig ist". RA Achim Rollhäuser, Athen


Siehe auch illegal hin und her
und strengere Kontrollen

Behörden




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