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Zoll: Was darf man und was darf man nicht?
Auszug aus Länderinformationen des Auswärtigen Amtes in Berlin
Stand 23.04.2013 Bei der Einreise
400 Stück Zigaretten 5 Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel
Wertgegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) können bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert werden. Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis einzuführen. Drogeneinfuhr, -Handel und -Gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können. Die oben genannten Angaben gelten für die Einfuhr von Waren in die Türkei. Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de eingesehen werden.
Bei der Ausreise a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden. b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen! (Anmerkung: Das können auch alte Steine, Fossilien und Bruchstücke von Mauerresten sein!) c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden. d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. Zum Thema Zoll und gefälschte Markenprodukte Zitat aus der Broschüre "Reisezeit Ihr Weg durch den Zoll" des Bundesfinanzministerium: "Gefälschte Marken und Produkte dürfen nur für den eigenen Gebrauch innerhalb der Einreisefreimenge - mitgebracht werden. Anderenfalls müssen Sie mit der Beschlagnahmung und einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen."
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