Der Insider

Unklare 90 Tage Überzugsregelung
28.07.2013
von Dr. Jörg Disch, Kiel

Anbei mein Beschwerdeschreiben an das Türkische Konsulat in Sachen 90-Tageregel.
Interessant ist, dass mein angebliches Übertreten der Aufenthaltsdauer nicht aufgefallen wäre, wenn ich nicht nachgefragt hätte. Bei der Suche nach meinem Namen, hat der Beamte nur meinen Namen und das Geburtsjahr eingegeben. Hätte ich Hans Meier geheißen, wären sicher tausende Daten erschienen, und sowohl der Beamte als auch der Computer wären völlig überfordert gewesen. Der Beamte musste dann zuerst auf einem Zettelchen alle Daten zusammenrechnen, dabei bemerkte er, dass es wohl eine Überschreitung gab. Daraufhin musste er alle gefundenen Daten von Hand in eine vorgegebene Tabelle einspeisen, die dann ebenfalls die Überschreitung von 2 Tagen bestätigte. Der Computer selbst zeigt das nicht an und mahnt bzw. warnt den Beamten der die Pässe einscannt auch nicht.


An die Türkische Passbehörde über das
Generalkonsulat der Türkei
Tesdorpfstrasse 18

20148 Hamburg, Deutschland

Beschwerde wegen unkorrekter Behandlung bei Ein- und Ausreise

Sehr geehrte Damen und Herren der Passbehörde,

ich möchte Ihnen meinen Fall schildern um auf ein Problem bei der Personalausweis-Erfassung bei der Aus- und Einreise in die Türkei aufmerksam zu machen, damit nicht noch mehr Touristen über Ihre Behörde verärgert sind.

Ich habe ein Schiff in der Türkei liegen und ich reise häufig dorthin, im Winter um Servicearbeiten zu überwachen und im Sommer um Urlaub zu machen.

Ich konnte nirgendwo ausfindig machen, wie genau die Zählweise der 90 Tage Aufenthaltszeit berechnet wird, die man während der 180 Tagesfrist im Lande verbringen darf. Wird zum Beispiel wenn man morgens einreist und am anderen Tag erst abends wieder ausreist 1 Tag oder werden dann 2 Tage berechnet?

Um einen genauen Überblick über meine Aufenthaltsdauer zu bekommen, fragte ich bei meiner letzten Ausreise am 20.07.13 in Dalaman den Beamten der den Pass kontrollierte.

Dieser verwies mich an seinen Vorgesetzten, der im Computer meine Daten eingab und folgend Reisetermine fand: 

10.02.13 bis 22.03.13                  ->                  40 Tage ->  unkorrekt, da Ausreise 12.02. bis 10.03.13 
07.04.13 bis 14.04.13                  ->                  07 Tage
13.05.13 bis 06.06.13                  ->                  24 Tage
29.06.13 bis 20.07.13                  ->                  21 Tage

Insgesamt 92 Tage, also 2 Tage zu viel und dafür musste ich 545.- TL bezahlen.


Mein Einwand, dass ich am 12.02.13 über Istanbul ausgereist bin und am 10.03.13 über Istanbul wieder eingereist hat der Beamte, trotz Bezeugung meiner Frau und meiner mich begleitenden Freunde nicht akzeptiert. Aus Zeitmangel konnte ich auch nicht zum Schalter von Türkisch Airlines im Domestic -Terminal um mir die Flüge bescheinigen zu lassen (Fug-Tickets anbei). Dass ich in besagter Zeit in Deutschland war kann ich unter Beweis stellen, da ich in meiner Praxis gearbeitet habe und meine Patienten und Kollegen dies bezeugen können.


Ich möchte dies mitteilen, damit Sie zur Kenntnis nehmen, dass das Computer-System das die Ausweise kopiert nicht immer zuverlässig arbeitet. Ich denke, Ihre Beamten sollten darüber informiert werden. Ich weiß nicht, wie ich reagiert hätte und was mit mir passiert wäre, wenn das System nicht nur falsch  2 Tage sondern 20 Tage Überziehung angezeigt hätte! Ich musste nämlich die Strafe sofort in bar bezahlen, und 5450.- TL hat man ja nicht eben in der Tasche.

Noch erwähnen möchte ich, dass sich der Beamte, trotz meiner emotionalen Reaktion, sehr ruhig und korrekt verhalten hat.

Ich möchte sie bitten, das von mir fälschlicher Weise eingeforderte Geld zurückzuerstatten auf mein Konto bei der APO Bank: BIC ..., IBAN: DE... oder bei der Garantie Bank Marmaris IBAN: TR...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jörg Disch


zur 90-Tage-Regel

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