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Unklare 90 Tage Überzugsregelung
28.07.2013
von Dr. Jörg Disch, Kiel Anbei mein Beschwerdeschreiben an das Türkische Konsulat in Sachen 90-Tageregel. Interessant ist, dass mein angebliches Übertreten der Aufenthaltsdauer nicht aufgefallen wäre, wenn ich nicht nachgefragt hätte. Bei der Suche nach meinem Namen, hat der Beamte nur meinen Namen und das Geburtsjahr eingegeben. Hätte ich Hans Meier geheißen, wären sicher tausende Daten erschienen, und sowohl der Beamte als auch der Computer wären völlig überfordert gewesen. Der Beamte musste dann zuerst auf einem Zettelchen alle Daten zusammenrechnen, dabei bemerkte er, dass es wohl eine Überschreitung gab. Daraufhin musste er alle gefundenen Daten von Hand in eine vorgegebene Tabelle einspeisen, die dann ebenfalls die Überschreitung von 2 Tagen bestätigte. Der Computer selbst zeigt das nicht an und mahnt bzw. warnt den Beamten der die Pässe einscannt auch nicht.
20148 Hamburg, Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren der Passbehörde, ich möchte Ihnen meinen Fall schildern um auf ein Problem bei der Personalausweis-Erfassung bei der Aus- und Einreise in die Türkei aufmerksam zu machen, damit nicht noch mehr Touristen über Ihre Behörde verärgert sind. Ich habe ein Schiff in der Türkei liegen und ich reise häufig dorthin, im Winter um Servicearbeiten zu überwachen und im Sommer um Urlaub zu machen. Ich konnte nirgendwo ausfindig machen, wie genau die Zählweise der 90 Tage Aufenthaltszeit berechnet wird, die man während der 180 Tagesfrist im Lande verbringen darf. Wird zum Beispiel wenn man morgens einreist und am anderen Tag erst abends wieder ausreist 1 Tag oder werden dann 2 Tage berechnet? Um einen genauen Überblick über meine Aufenthaltsdauer zu bekommen, fragte ich bei meiner letzten Ausreise am 20.07.13 in Dalaman den Beamten der den Pass kontrollierte. Insgesamt 92 Tage, also 2 Tage zu viel und dafür musste ich 545.- TL bezahlen.
Noch erwähnen möchte ich, dass sich der Beamte, trotz meiner emotionalen Reaktion, sehr ruhig und korrekt verhalten hat. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Disch |
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