Der Insider

Kompliziertes Update der gültigen 90/180-Tage Aufenthaltsregel ab 2014
Wichtig für Yachteigner, die mehrmals im Jahr zu ihrem Boot in die Türkei kommen.
10.12.2013

Die 90/180-Tage-Aufenthaltsregel wurde 2012 eingeführt und bisher von den Passkontrollen an den Grenzen mehr oder weniger locker gehandhabt. Ab 2014 sollen diese Visaregeln strenger durchgesetzt werden.

Damit folgt die Türkei angeblich den Schengen-Staaten, obwohl dort gerade Vereinfachungen eingeführt werden (klick). Das Visum gilt nach wie vor für 180 Tage im Jahr, aber die 90 Tage Aufenthalt werden anders berechnet.

Nach wie vor kann man sich während mehrerer Besuche bis zu 90 Tagen in der Türkei aufhalten. Allerdings wird die Anzahl der Tage, die im Land verbracht werden nach der Schengen-Methode rückwärts gerechnet, d.h. am Ausreisetag wird 180 rückwärts geschaut und so ermittelt wieviel Tage man innerhalb dieser Zeit in der Türkei war. Dies führt offenbar zu anderen Ergebnissen, als die bisher praktizierte sogenannte Vorwärts-Methode. 


Wenn man z.B. zweimal in einem Jahr in der Türkei war, könnte genau dann eine "Überziehung" stattfinden, weil man dachte, ein neues Visum bedeutet einen neuen Anfang. Wer mehrmals im Jahr die Türkei besucht, sollte also vorsichtig sein bei der Planung seiner Termine. Eine kleines Exel-File hilft bei der Planung klick



Die Strafen bei Überziehung sind: 

* 1 - 15 Tage = Keine Einreisesperre, aber Geldstrafe
* 16 - 90 Tage = Einreisesperre bis zu drei Monate
* mehr als 90 Tage = Einreisesperre bis zu sechs Monaten 

Auf dieser Webseite gibt es weitere Informationen (englisch) und einen praktischen Tageskalkulator sowie einen Link zur Online-Bezahlung der Gebühren: klick


Die Alternative zu diesem Vorgehen ist das Ikamet = Ikamet = Residence Permit
Siehe auch: 5-Jahres-Ikamet | Ikamet für Dummies | Ikamet bei Yachtpartnerschaften

Neue Visumregel ab April 2014 für Österreicher und weitere Nationalitäten klick

Mehr und ausführlicher demnächst hier von Annette Hanisch, Bodrum Consulting&Translation



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